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Angaben gem. §6 TDG:
Schachjugend Schleswig-Holstein (SJSH) im
Schachverband Schleswig-Holstein e.V. (SVSH)

Präsident des SVSH: Ullrich Krause
Wakenitzufer 60
23564 Lübeck
Telefon (0451) 5059342


SJSH-vertretungsberechtigt:
Malte Ibs,
Rudolf Bestmann
SVSH-vertretungsberechtigt:
Ullrich Krause,
Heiko Spaan

Der SVSH ist eingetragen im
Vereinsregister Kiel, Nr. 502 VR 2520 AG

Kontoverbindung:
Volksbank Eutin, BLZ 213 922 18,
Kontonummer 170 879

LJEM-Sonderkonto
Volksbank Eutin, BLZ 213 922 18,
Kontonummer 4000170879

 
Administration

Turnierordnung

Stand: 24. März 2008

§ 1 Turnierbetrieb

  1. Die Schachjugend Schleswig-Holstein (SJSH) regelt den Jugendspielbetrieb im Rahmen des Schachverbandes Schleswig-Holstein (SVSH).
  2. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten gleichermaßen für Spielerinnen und Spieler.
  3. Die Schachjugend Schleswig-Holstein führt jährlich folgende Turniere durch:
    1. Jugend-Einzelmeisterschaft
    2. Jugend-Mannschaftsmeisterschaft
      1. Jugendlandes-/-verbandsliga
      2. Jugend-Vereinsmannschaftsmeisterschaften U20w, U14, U14w, U16, U12
    3. Jugend-Einzelblitzmeisterschaft
    4. Jugend-Mannschaftsblitzmeisterschaft
    5. Landes-Schul-Mannschaftswettbewerb
    6. Jugendmannschaftspokal
    7. Landesschnellschacheinzelmeisterschaften
  4. Es gilt die Spielerpassordnung des DSB mit den Abweichungen und Ergänzungen der Turnierordnung des SVSH.
  5. Die SJSH veranstaltet Turnier in verschiedenen Altersklassen. Stichtag für alle Altersklassen ist der 31. Dezember.
  6. Alle Spieler, Mannschaften und Begleiter sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Turnierordnung und die zu der betreffenden Veranstaltung ergangene Ausschreibung im Sinne des "fair play" zu beachten sowie die allgemeine Ordnung des Turniers zu wahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf das Verhalten in der Unterkunft und während der spielfreien Zeit. Sie beinhaltet insbesondere die Beachtung allgemeiner Gebote und Verbote, die von Turnierleitung, Ausrichter und Träger der Unterkunft erlassen wurden. Verstöße können nach § 7 geahndet werden.
  7. Spielberechtigt sind ausschließlich Spieler, welche die Deutsche Staatsangehörigkeit
    besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt in der
    Bundesrepublik Deutschland haben; Dies ist dem Spielleiter Mannschaft auf dessen
    Wunsch hin vor dem Ligenbeginn durch eine Melde-, Schul- bzw.
    Ausbildungsbescheinigung oder andere amtliche Bescheinigungen nachzuweisen.

§ 2 Einzelmeisterschaft - Allgemeines

  1. Landesjugendeinzelmeisterschaften
    1. Die Jugend-Einzelmeisterschaften werden vom Spielleiter Einzel geleitet. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder eines Schachvereins im Schachverband Schleswig-Holstein, die gemäß der Turnierordnung der Deutschen Schachjugend (DSJ) Jugendliche sind.
    2. Es wird in Altersgruppen gespielt, die in Meister- und Vormeisterklassen unterteilt werden können. Es wird mindestens in den Klassen gespielt, in denen Deutsche Meisterschaften ausgetragen werden.
    3. Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für 40 Züge, anschließend erhalten beide Spieler 30
      Minuten für den Rest der Partie. Die Bedenkzeit für U12 , U10 , U8 beträgt 75 Minuten pro Spieler
      und Partie.
    4. Bei Punktgleichheit auf dem ersten Platz einer Meisterklasse werden die betroffenen Spieler gemeinsam zu Siegern ernannt. Über die Entsendung zur Deutschen Meisterschaft entscheidet dann ein Stichkampf über zwei Partien. Bei abermaligem Gleichstand werden zwei Schnellpartien gespielt, danach zwei Blitzpartien. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, wird solange gespielt, bis ein Spieler eine Blitzpartie für sich entscheiden kann.
      Ansonsten entscheidet bei Punktgleichheit über die Platzierung bei Turnieren im Schweizer System
      • die Buchholzwertung,
      • danach die Zahl der Siege,
      • die verfeinerte Buchholzwertung,
      • bei abermaligem Gleichstand wird der Platz geteilt.
      Bei Turnieren im Rundensystem entscheidet
      • die Sonneborn-Berger-Wertung,
      • danach die Zahl der Siege,
      • bei abermaligem Gleichstand wird der Platz geteilt.
  2. Jugend - Einzelblitzmeisterschaft
    Die Landeseinzelblitzmeisterschaft der Jugend findet während der LJEM statt. Näheres regelt die Ausschreibung.
  3. Bei Einzelturnieren ist für minderjährige Spieler eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten der Meldung beizufügen, aus der hervorgehen muss, dass diese mit einer Teilnahme des betreffenden Spielers einverstanden sind, die Bestimmungen der Ausschreibung zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren. Soweit nach dieser Turnierordnung die Betreuung von Spielern oder Mannschaften durch Begleiter vorgeschrieben ist, sind diese vor Turnierbeginn innerhalb einer zu bestimmenden Frist namentlich zu benennen. Begleiter, die durch Beschluss des Vorstandes der SJSH als ungeeignet erkannt wurden, dürfen nicht benannt werden. Der Beschluss ist zu begründen und dem Betroffenen und dessen Verein bekannt zu geben.

§ 3 Einzelmeisterschaft - Berechtigung und Gruppeneinteilung

  1. Jugendliche der Altersklassen U-12 und jünger sind bei ihrer ersten Teilnahme auch ohne
    Spielerpass teilnahmeberechtigt, sofern nicht bereits ein Spielerpass für sie ausgestellt oder eine
    vorläufige Spielgenehmigung erteilt wurde. Jugendliche der übrigen Altersklassen benötigen eine
    Spielgenehmigung für einen Verein im Landesverband Schleswig-Holstein. Näheres regelt die
    Ausschreibung.
  2. In den Meisterklassen der Altersgruppen U-18, U-16 und U-14 spielen zehn Jugendliche im Rundensystem.
  3. Die drei Erstplatzierten der Meisterklassen sind auch für das nächste Jahr für die Meisterklasse qualifiziert. Dies trifft auch zu, wenn die jeweiligen Spieler die Altersklasse wechseln. "Die 4. und 5. Platzierten erhalten die Meisterklasse, sofern sie ihre Altersklasse nicht wechseln. Die Sieger der Vormeisterklassen und der Altersklasse U12 steigen in die Meisterklasse auf. Die verbleibenden freien Plätze werden vom Vorstand direkt oder über ein Turnier vergeben.
  4. Der Modus zur Ermittlung der Landesmeisterinnen und Vertreterinnen der
    Schachjugend Schleswig-Holstein bei der Deutschen Einzelmeisterschaft wird vom
    Spielleiter Einzel vorgeschlagen.
    Der Vorstand bestätigt den Modus. Unter Nennung von Gründen kann der Modus zur
    Überarbeitung an den Spielleiter Einzel übergeben werden.
    Der Modus wird jährlich neu für die Dauer der LJEM verabschiedet. Der Modus wird
    innerhalb einer Woche nach Ablauf des Meldeschlusses zur LJEM vorgeschlagen.
    Die Ermittlung der Landesmeisterinnen und Vertreterinnen der Schachjugend
    Schleswig-Holstein bei der Deutschen Einzelmeisterschaft kann auf gesonderten
    Veranstaltungen außerhalb oder während der LJEM erfolgen.
  5. Die Sieger der Meisterklassen erhalten den Titel "Schleswig-Holsteinischer Jugend-...-Meister (Jahr)." und sind für die entsprechende Deutsche Meisterschaft qualifiziert. Verzichten sie, sind die nächstplatzierten teilnahmeberechtigt.

§ 4 Sonstige Turniere

1. Die Schachjugend Schleswig-Holstein richtet eine
Landesschnellschacheinzelmeisterschaft der Klassen U10, U14 und U18 aus.
Qualifiziert sind
a) Jeweils die 3 Erstplatzierten der Bezirksschnellschacheinzelmeisterschaften.
9
b) Die jeweiligen Sieger der SJSH Grand-Prix-Wertung in ihren Altersklassen. Der
Sieger der Altersklasse U8 qualifiziert sich für die Altersklasse U10, der Sieger
der Altersklasse U12 qualifiziert sich für die Altersklasse U14, der Sieger der
Altersklasse U16 qualifiziert sich für die Altersklasse U18.
Die Mädchen spielen ihre Landesschnellschacheinzelmeisterschaft in den
Klassen U14 und U18. Diese sind offen und werden in einem gesonderten
Turnier ausgespielt. Näheres regeln die Ausschreibungen.
2. Die SJSH kann, wenn die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, weitere
Turniere ausrichten.

§5 Mannschaftskämpfe


1. Ligabetrieb
1.1 Allgemeines
1.1.1 Leitung und Termine
Die Jugendlandesliga (JLL) ist die höchste, die Jugendverbandsliga (JVL) die zweit
höchste Liga in Schleswig-Holstein. Die JLL und JVL werden vom Spielleiter Mannschaft
geleitet, der zu Beginn der Saison für einzelne Gruppen Spielleiter einsetzen kann. Der
Spielleiter Mannschaft setzt die Spieltermine nach den Vorgaben der Jugendbundesliga
fest.

1.1.2 Mannschaftsmeldung
Alle für die JLL und JVL berechtigten Vereine melden dem Spielleiter Mannschaft bis zum
30. Juni ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der entsprechenden Liga. Die
Vereinsjugendwarte melden dem Spielleiter Mannschaft bis zum 31. August die
Reihenfolge der Mannschaftsmitglieder, wobei die Erstgenannten entsprechend der Anzahl
der Bretter in der jeweiligen Liga die Stammspieler sind, die Ersatzspieler schließen an.
Stammspieler verlieren während der laufenden Saison ihren Status nicht. Der Spielleiter
Mannschaft muss unzulässige oder missbräuchliche Mannschaftsmeldungen korrigieren.
Die Rangliste der Vereine und die zuständigen Gruppenleiter werden vor der ersten Runde
den teilnehmenden Mannschaften schriftlich mitgeteilt. Die Auslosung der Runden erfolgt
öffentlich. Wünsche der Vereine sollen wenn möglich berücksichtigt werden. Stammspieler
einer Mannschaft dürfen in gleichrangigen oder tieferen Ligen kein weiteres Mal gemeldet
werden. Ersatzspieler sind von dieser Regelung ausgenommen. Ersatzspieler haben sich
festgespielt, sobald sie mehr als zweimal für eine Mannschaft in einer höheren Liga
gemeldet worden sind. Bei mehreren Mannschaften eines Vereins in einer Liga gilt
zusätzlich, dass ein Ersatzspieler nach einmaliger Meldung, nur noch in dieser Mannschaft
spielberechtigt ist. Maßgebender Tag für die Festspielung ist der Spieltag an dem der
Spieler zum dritten Mal nominiert wurde. Die Mannschaftsführer haben sich vor jeder
Runde zu vergewissern, dass die Aufstellung in Übereinstimmung mit der Rangliste erfolgt.
Die Brettfolge darf während der Saison nicht geändert werden. Ein Verein kann jederzeit
Spieler beim Spielleiter Mannschaft nachmelden. Die Spieler können eingesetzt werden,
wenn die Nachmeldung bestätigt worden ist. Der Spielleiter informiert den nächsten
Gegner. Es ist die Spielerpassordnung des DSB zu beachten.

1.1.3 Freiplätze
1.1.3.1. Jugendlandesliga
Gibt es nach dem 30.06. freie Plätze in der Jugendlandesliga so entscheidet die
Abschlussrangliste der Jugendverbandsligen der vorangegangenen Saison über die
Aufstiegsreihenfolge.
1.1.3.2. Jugendverbandsliga
Vereine können bis zum 30. Juni Freiplatzanträge stellen. Wenn es mehr Anträge als
freie Plätze in der Liga gibt, kann der Spielleiter Mannschaft Stichkämpfe ansetzen."

1.1.4 Es gilt folgende Wertung:
Für mehr als die Hälfte der möglichen Brettpunkte: 2 Mannschaftspunkte
Für die Hälfte der möglichen Brettpunkte: 1 Mannschaftspunkt
Für weniger als die Hälfte der möglichen Brettpunkte: 0 Mannschaftspunkte
Definition:
Die möglichen Brettpunkte beziehen sich auf der in der jeweiligen Liga
generellen Bretteranzahl.
Bei Gleichstand der Mannschaftspunkte entscheidet:
o die Brettpunktzahl
o danach der Kampf der beiden Mannschaften gegeneinander
o danach die Berliner Wertung, des Kampfes der beiden Mannschaften gegeneinander
o danach das Los

1.1.5 Spielweise
Eine Mannschaft gilt mit der Hälfte der möglichen Spielerzahl als angetreten. Beim Fehlen
eines Spielers müssen die Ersatzspieler in der gemeldeten Reihenfolge unter Aufrücken der
Mannschaftsmitglieder von unten angeschlossen werden. Erlaubt ist das Offenlassen
einzelner Bretter, unter Namensnennung des nicht eingesetzten Spielers. Verliert der
gleiche Spieler zum dritten Mal oder mehr während der Saison kampflos, so hat die
Mannschaft an allen tieferen Brettern automatisch verloren. Eine Nennung kann entfallen,
wenn es sich um die Bretter hinter dem letzten Spielenden handelt. Lassen beide
Mannschaften das gleiche Brett offen, so wird dieses Brett für den Kampf mit kampflosem
0:0 gewertet. Jeder Jugendliche darf in jeder terminlich gleich angesetzten Runde nur
einmal eingesetzt werden.

1.1.6 Nichtantritt
Tritt eine Mannschaft schuldhaft nicht an, verliert sie den Kampf an allen Brettern. Ein
schuldhafter Nichtantritt zieht eine Buße von € 50,- nach sich. Tritt eine Mannschaft mehr
als zweimal schuldhaft nicht an, so scheidet sie aus der Spielklasse aus und ist der erste
Absteiger.

1.1.7 Rücktritt
Treten Mannschaften zurück, so werden, falls weniger als die Hälfte der zu spielenden
Kämpfe beendet sind, deren bisherige Ergebnisse annulliert. Sind die Hälfte oder mehr der
Kämpfe beendet, gewinnen die restlichen Gegner an allen Brettern. Tritt eine Mannschaft
während der Punktspielrunde zurück, so ist sie erster Absteiger.Ein Rücktritt zieht ein
Bußgeld von € 50,- nach sich.

1.1.8 Bedenkzeit
Die Bedenkzeit beträgt für die ersten 40 Züge zwei Stunden pro Spieler und anschließend
für den Rest der Partie 30 Minuten.

1.1.9 Verlegungen
1.1.9.1 Ein Recht auf Verlegung besteht nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Einsatz
von Spielern im Auftrag des Landes oder höheren Gremien, Witterungsbedingungen). Hier
kann der Spielleiter einen neuen Termin ansetzen. Ansonsten kann ein Kampf nur verlegt
werden, wenn beide Parteien einverstanden sind und der neue Spieltermin vereinbart
wurde.
1.1.9.2 Anträge auf Verlegung müssen schriftlich mindestens 3 Tage vor dem angesetzten
Kampf, beim vorverlegten Kampf vor dem neuen Termin dem Spielleiter zur Genehmigung
vorgelegt werden. Hierbei ist der von beiden Parteien genehmigte Termin anzugeben.
1.1.9.3 Verlegte Kämpfe müssen vor der nächsten Runde gespielt werden, es sei denn, der
Spielleiter genehmigt einen anderen Termin.
1.1.9.4 Die letzte Runde kann nur vorgespielt werden.
1.1.9.5 Mannschaftskämpfe, die ohne Genehmigung verlegt werden, können mit 0:0
gewertet werden.
1.1.9.6 Nicht ortsnahe Verlegungen des Spiellokals sind vom Spielleiter zu genehmigen.

1.1.10 Meldungen der Spielberichte
1.1.10.1 Die Spielergebnisse sind am Spieltag bis 18:00 Uhr bei dem zuständigen
Spielleiter zu melden. Dies gilt auch für verlegte Mannschaftskämpfe.
1.1.10.2 Sollte der Termin überzogen werden, ist der Spielleiter berechtigt, die
meldepflichtigen Mannschaften mit einer Buße von € 10,- zu belegen.

1.1.10.3 Spielberichtskarten sind für die laufende Saison im Vereinsheim der
Heimmannschaft zu verwahren und in Streitfällen innerhalb von 3 Tagen per Fax, auf dem
Postweg oder eingescannt per E-Mail an den Spielleiter zu senden.

1.1.11 Einsprüche und Proteste
Bei Mannschaftskämpfen müssen alle Einsprüche und Proteste binnen 7 Tagen nach
Veröffentlichung an den Spielleiter Mannschaft schriftlich oder per E-Mail mit
Begründung eingereicht werden. Dieser entscheidet in 1. Instanz, soweit er nicht selbst
beteiligt war.
Gegen die Entscheidung des Spielleiters Mannschaft kann unter gleichzeitiger Einzahlung
der Protestgebühr von € 25 auf das Konto der Schachjugend Schleswig-Holstein innerhalb
von 7 Tagen nach Erhalt der Entscheidung schriftlich Einspruch beim Vorstand der
Schachjugend Schleswig-Holstein über die Anschrift des 1. Vorsitzenden erhoben werden.
Bei Ablehnung verfällt die Protestgebühr, bei Stattgabe oder teilweiser Stattgabe wird sie
erstattet.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes der Schachjugend Schleswig-Holstein besteht
Einspruchsmöglichkeit beim Schiedsgericht der Schachjugend Schleswig-Holstein. Proteste
haben keine aufschiebende Wirkung.

1.2 Ergänzende Bestimmungen für die Jugendlandesliga
1.2.1 Modus
Die JLL spielt in einfacher Punktrunde mit zehn Mannschaften den
Jugendmannschaftsmeister von Schleswig-Holstein aus. In der JLL gilt die gleiche
Brettanzahl bzw. -besetzung wie in der Jugendbundesliga Nord (JBLN).
1.2.2 Auf- und Abstieg
Der Sieger der JLL steigt in die JBLN auf. Verzichtet eine Mannschaft auf ihr
Aufstiegsrecht, geht dieses an die nächstplatzierte über, sofern diese keinen Abstiegsrang
belegt. Anderenfalls entscheidet der Vorstand. Es steigen so viele Mannschaften ab, wie es
Verbandsligen gibt. Steigen aus der JBLN mehr Mannschaften ab als auf, so erhöht sich die
Zahl der Absteiger aus der JLL entsprechend. Die letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem
Fall ab. Mannschaften, die in der JBLN spielen, können nicht gleichzeitig an der JLL
teilnehmen.

1.2.3 Ergänzungen zu den Mannschaftsmeldungsbestimmungen
Es darf kein Spieler vor einem 200 DWZ-Punkte höheren Spieler gemeldet werden. Es gilt
die letzte DWZ-Liste des DSB, die im Juli veröffentlicht wird. Nachgemeldete Spieler
müssen vor dem mit der nächst tieferen DWZ gemeldet werden. Es gilt die aktuelle DWZListe
des DSB. Der Spielleiter Mannschaft ist berechtigt, aufgrund eines begründeten
Antrages Ausnahmeregelungen zu treffen.
1.2.4 Freilassen von Brettern
Das Freilassen der ersten 3 Bretter zieht eine Geldbuße von € 15,- (Brett 1),
€ 10,- (Brett 2), € 5 (Brett 3) nach sich.

1.3 Ergänzende Bestimmungen für die Jugendverbandsliga
1.3.1 Modus
In der JVL spielen bis zu zwanzig Mannschaften. Gibt es mehr als zehn Mannschaften in
der JVL, so werden diese gleichmäßig in zwei gleichberechtigte Staffeln aufgeteilt. Die
Staffeln werden nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt.
1.3.2 Auf- und Abstieg
Aus jeder JVL steigt der Sieger in die JLL auf. Verzichtet eine Mannschaft auf ihr
Aufstiegsrecht, geht dieses an die nächstplatzierte über, sofern diese keinen Abstiegsrang
belegt. Anderenfalls entscheidet der Vorstand. Die drei letztplatzierten Mannschaften einer
Staffel steigen in die entsprechenden Bezirke ab. Steigen mehrere Mannschaften aus der
JLL in die JVL ab, so erhöht sich die Zahl der Absteiger in der JVL entsprechend. Wird in
der JVL ein Platz frei, weil keine Mannschaft aus der JLL in die JVL abgestiegen ist, so
verbleibt der beste Absteiger in der JVL. Ggf. werden Stichkämpfe zwischen den beiden
achtplazierten Mannschaften der JVL ausgetragen. Wird mit weniger als zehn
Mannschaften in der JVL gespielt, so gibt es entsprechend weniger Absteiger. Die
letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem Fall ab.
1.3.3 Ergänzungen zu den Meldebestimmungen
Jeder Bezirk meldet bis zum 30.6. seinen Aufsteiger an den Spielleiter Mannschaft. In der
Jugendverbandsliga besteht eine Mannschaft aus 4 Spielern.
1.3.4 Freilassen von Brettern
Das Freilassen der ersten 2 Brettern zieht eine Geldbuße von € 10,- (Brett 1) und € 5,-
(Brett 2) nach sich.

1.3.5. Bußgelder die während der laufenden Saison aus den verschiedensten Gründen erhoben
wurden, sind vor
Ablauf der laufenden Saison zu zahlen.
Wird im Ergebnis der letzen gespielten Runde ein Bußgeld erhoben, so ist dies bis zum 30.06. des
laufenden Jahres zu zahlen.
Kommt ein Verein dem nicht nach, entscheidet der Turnierleiter über Sanktionen gegen den
betreffenden Verein.
Sanktionen können sein:
- ein erhöhtes Bußgeld bei Friststellung von 14 tagen
- der Zwangsabstieg aus der jeweiligen Liga
- nicht Berücksichtigung in den Ligen

 

§ 6 Spielregeln und Spielweisen

Soweit diese Turnierordnung nichts anderes aussagt, gelten die Regeln des Weltschachbundes (FIDE). Es gilt ferner die Turnierordnung des SVSH.
Weitergehend gelten entsprechend die Turnierordnungen der DSB bzw. der DSJ.

§ 7 Verstöße gegen die Turnierordnung

  1. Im Spielbetrieb können zusätzlich folgende Ordnungsmaßnahmen ergehen:
    1. durch den Schiedsrichter:
      1. Ermahnung
      2. Verwarnung
      3. Verweis
      4. Zeitstrafen
      5. Annullierung von Spielergebnissen und Anordnung von Wiederholungspartien
      6. Erkennung auf Verlust von Partien
      7. Ausschluss von der laufenden Runde
      8. Anordnung, den Spielraum zu verlassen
      9. Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen
    2. durch den Turnierleiter über Nr. 1 hinaus:
      1. Punktabzug
      2. Geldbußen bis zu € 25
      3. Ausschluss von der laufenden Veranstaltung
    3. durch den Landesspielleiter über Nr. 1 und 2 hinaus
      1. Geldbußen bis zu € 500
      2. Spielsperren für die Dauer von bis zu zwei Jahren
      3. Zwangsabstieg.
    4. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist einzuhalten. Die Entscheidungen sind hinsichtlich des festgestellten Sachverhaltes, der Notwendigkeit der Maßnahme und der Abwägungen zur Art der Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf die schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach Nr.1 verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert. In diesem Fall ist ein kurzer Bericht zu den Turnierunterlagen zu nehmen.

§ 8 Einsprüche und Proteste

  1. Proteste gegen Entscheidungen des Gruppenleiters müssen spätestens 10 Tage nach der Feststellung des strittigen Grundes beim Spielleiter Mannschaft eingelegt werden. Über einen Protest entscheidet der Spielleiter Mannschaft in erster Instanz. Hat dieser selbst den strittigen Grund herbeigeführt, leitet er den Protest unverzüglich an den Vorsitzenden weiter. Proteste gegen Entscheidungen des Spielleiters Mannschaft können innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des strittigen Grundes beim Vorsitzenden eingelegt werden, dieser führt eine Entscheidung des Vorstands herbei.
    Ein Protest gilt als ordnungsgemäß eingelegt, wenn er eine schriftliche Begründung enthält und eine Protestgebühr von € 25,-- beigefügt ist. Dies ist durch einen Scheck oder die Kopie des Einzahlungsbelegs oder der Überweisung bei Einreichung des Protests nachzuweisen. Wird der Protest abgelehnt, verfällt die Protestgebühr zugunsten der SJSH, anderenfalls wird sie zurückerstattet.
  2. Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Beendigung des Turniers können Proteste nicht mehr eingebracht werden.
  3. Gegen die Entscheidung des Jugendvorstandes besteht innerhalb von 10 Tagen Einspruchsmöglichkeit beim Schiedsgericht der SJSH. Dessen Kosten trägt der Berufungsführer, wenn er unterliegt.

§ 9 Änderungen der Turnierordnung

Die Turnierordnung kann durch Beschluss der Jugendversammlung oder durch einen einstimmigen Beschluss des Jugendvorstandes mit Zustimmung aller Bezirksjugendwarte geändert werden. Alle Änderungen müssen umgehend im Verbandsorgan "Schach in Schleswig-Holstein" veröffentlicht werden.

§ 10 Fristen, Termine

Soweit es nach dieser Turnierordnung auf Fristen und Termine ankommt, ist der Poststempel bzw. Eingangsdatum des Mailservers maßgebend.

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(Letzter Eintrag: 15.11.2009)

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Erstplatzierte

U18Christian Knopf23
U16Cai Dieball26
U14Jasper Werwitzke23
U12Fridolin Hansen24
U10Tigran Poghosyan20
U8Jakob Leon Pajeken24

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zuletzt geändert am 04.04.2008, 22:56:15. Seite erstellt in 0.943 Sekunden.
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