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Grand Prix:

Erstplatzierte
U8Malte Maaß10
U10Adam Rössl10
U12Inken Köhler10
U14Dorian Gutschenreiter10
U16Kay Rahtkens10
U18Moritz Funk10

Zwischenstand

Nächste Veranstaltungen:

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Jugendligen

Jugendlandesliga
Jugendverbandsliga A
Jugendverbandsliga B

Angaben gem. §6 TDG:
Schachjugend Schleswig-Holstein (SJSH) im
Schachverband Schleswig-Holstein e.V. (SVSH)
Bankverbindung der sjsh:
Schachjugend S-H
Kontonummer: 170879
Bankleitzahl: 21392218
Volksbank Eutin

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Turnierordnung

Die Turnierordnung ist ebenfalls als PDF zum Download verfügbar!

 

Stand: 28. April 2010

§ 1 Turnierbetrieb

1. Die Schachjugend Schleswig-Holstein (SJSH) regelt den Jugendspielbetrieb im Rahmen des Schachverbandes Schleswig-Holstein (SVSH).

2. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten gleichermaßen für Spielerinnen und Spieler.

3. Die Schachjugend Schleswig-Holstein führt jährlich folgende Turniere durch:

1. Jugend-Einzelmeisterschaft

2. Jugend-Mannschaftsmeisterschaft

a. Jugendlandes-/-verbandsliga

b. Jugend-Vereinsmannschaftsmeisterschaften U20w, U14, U14w,

U16, U12

3. Jugend-Einzelblitzmeisterschaft

4. Jugend-Mannschaftsblitzmeisterschaft

5. Landes-Schul-Mannschaftswettbewerb

6. Jugendmannschaftspokal

7. Landesschnellschacheinzelmeisterschaften

4. Es gilt die Spielerpassordnung des DSB mit den Abweichungen und Ergänzungen der Turnierordnung des SVSH.

5. Die SJSH veranstaltet Turnier in verschiedenen Altersklassen. Stichtag für alle Altersklassen ist der 31. Dezember.

6. Alle Spieler, Mannschaften und Begleiter sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Turnierordnung und die zu der betreffenden Veranstaltung ergangene Ausschreibung im Sinne des "fair play" zu beachten sowie die allgemeine Ordnung des Turniers zu wahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf das Verhalten in der Unterkunft und während der spielfreien Zeit. Sie beinhaltet insbesondere die Beachtung allgemeiner Gebote und Verbote, die von Turnierleitung, Ausrichter und Träger der Unterkunft erlassen wurden.

Verstöße können nach § 7 geahndet werden.

7. Spielberechtigt sind ausschließlich Spieler, welche die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben; Dies ist dem Spielleiter Mannschaft auf dessen Wunsch hin vor dem Ligenbeginn durch eine Melde-, Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung oder andere amtliche Bescheinigungen nachzuweisen.

§ 2 Einzelmeisterschaft - Allgemeines

1. Landesjugendeinzelmeisterschaften

1. Die Jugend-Einzelmeisterschaften werden vom Spielleiter Einzel geleitet. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder eines Schachvereins im Schachverband Schleswig-Holstein, die gemäß der Turnierordnung der Deutschen Schachjugend (DSJ) Jugendliche sind. 

2. Es wird in Altersgruppen gespielt, die in Meister- und Vormeisterklassen unterteilt werden können. Es wird mindestens in den Klassen gespielt, in denen Deutsche Meisterschaften ausgetragen werden.

3. Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für 40 Züge, anschließend erhalten beide Spieler 30 Minuten für den Rest der Partie. Die Bedenkzeit für U12 , U10 , U8 beträgt 75 Minuten pro Spieler und Partie.

4. Bei Punktgleichheit auf dem ersten Platz einer Meisterklasse werden die  betroffenen Spieler gemeinsam zu Siegern ernannt. Über die Entsendung zur Deutschen Meisterschaft entscheidet dann ein Stichkampf über zwei Partien. Bei abermaligem Gleichstand werden zwei Schnellpartien gespielt, danach zwei Blitzpartien. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, wird solange gespielt, bis ein Spieler eine Blitzpartie für sich entscheiden kann. Ansonsten entscheidet bei Punktgleichheit über die Platzierung bei Turnieren im Schweizer System

  • die Buchholzwertung,
  • danach die Zahl der Siege,
  •  die verfeinerte Buchholzwertung,
  •  bei abermaligem Gleichstand wird der Platz geteilt.

Bei Turnieren im Rundensystem entscheidet

  •  die Sonneborn-Berger-Wertung,
  • danach die Zahl der Siege,
  • bei abermaligem Gleichstand wird der Platz geteilt.

2. Jugend - Einzelblitzmeisterschaft

Die Landeseinzelblitzmeisterschaft der Jugend findet während der LJEM statt. Näheres regelt die Ausschreibung.

3. Bei mehrtägigen Einzelturnieren ist für minderjährige Spieler eine schriftliche

Erklärung der Erziehungsberechtigten der Meldung beizufügen, aus der hervorgehen muss, dass diese mit einer Teilnahme des betreffenden Spielers einverstanden sind, die Bestimmungen der Ausschreibung zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren. Soweit nach dieser Turnierordnung die Betreuung von Spielern oder Mannschaften durch Begleiter vorgeschrieben ist, sind diese vor Turnierbeginn innerhalb einer zu bestimmenden Frist namentlich zu benennen. Begleiter, die durch Beschluss des Vorstandes der SJSH als ungeeignet erkannt wurden, dürfen nicht benannt werden. Der Beschluss ist zu begründen und dem Betroffenen und dessen Verein bekannt zu geben.

§ 3 Einzelmeisterschaft - Berechtigung und

Gruppeneinteilung

1. Jugendliche der Altersklassen U-12 und jünger sind bei ihrer ersten Teilnahme auch ohne Spielerpass teilnahmeberechtigt, sofern nicht bereits ein Spielerpass für sie ausgestellt oder eine vorläufige Spielgenehmigung erteilt wurde. Jugendliche der übrigen Altersklassen benötigen eine Spielgenehmigung für einen Verein im Landesverband Schleswig-Holstein. Näheres regelt die Ausschreibung.

2. In den Meisterklassen der Altersgruppen U-18, U-16 und U-14 spielen zehn Jugendliche im Rundensystem.

3. Die drei Erstplatzierten der Meisterklassen sind auch für das nächste Jahr für die Meisterklasse qualifiziert. Dies trifft auch zu, wenn die jeweiligen Spieler die Altersklasse wechseln. „Die 4. und 5. Platzierten erhalten die Meisterklasse, sofern sie ihre Altersklasse nicht wechseln.“ Die Sieger der Vormeisterklassen „und der Altersklasse U12“ steigen in die Meisterklasse der jeweiligen Altersgruppe auf. Sollten die Spieler die Altersklasse wechseln, haben sie ein Anrecht auf einen Stichkampf. Die verbleibenden freien Plätze werden vom Vorstand direkt oder über ein Turnier vergeben.“

4. Der Modus zur Ermittlung der Landesmeisterinnen und Vertreterinnen der Schachjugend Schleswig-Holstein bei der Deutschen Einzelmeisterschaft wird vom Spielleiter Einzel vorgeschlagen. Der Vorstand bestätigt den Modus. Unter Nennung von Gründen kann der Modus zur Überarbeitung an den Spielleiter Einzel übergeben werden. Der Modus wird jährlich neu für die Dauer der LJEM verabschiedet. Der Modus wird innerhalb einer Woche nach Ablauf des Meldeschlusses zur LJEM vorgeschlagen. Die Ermittlung der Landesmeisterinnen und Vertreterinnen der Schachjugend Schleswig-Holstein bei der Deutschen Einzelmeisterschaft kann auf gesonderten Veranstaltungen außerhalb oder während der LJEM erfolgen. 

5. Die Sieger der Altersklasse U10 und U12 sowie der Meisterklassen erhalten den Titel "Schleswig-Holsteinischer Jugend-...-Meister (Jahr)." und sind für die entsprechende Deutsche Meisterschaft qualifiziert. Verzichten sie, sind die nächstplatzierten teilnahmeberechtigt.

6. Die jeweiligen Landesmeister sind für die entsprechende Deutsche Meisterschaft qualifiziert. Verzichten sie, kann der Vorstand der SJSH einen Spieler nominieren.

§ 4 Sonstige Turniere

1. Die Schachjugend Schleswig-Holstein richtet eine Landesschnellschacheinzelmeisterschaft der Klassen U10, U14 und U18 aus.

Qualifiziert sind

a) Die Erstplatzierten der Bezirksschnellschacheinzelmeisterschaften der jeweiligen Altersklassen (U10, U14 und U18).

b) Die drei Erstplatzierten der SJSH Grand-Prix-Wertung in ihren Altersklassen.

Die drei Erstplatzierten der U8, U12 und U16 qualifizieren sich für die nächsthöhere Altersklasse.

c) Der ausrichtende Verein erhält einen Freiplatz pro Altersklasse. Die Mädchen spielen ihre Landesschnellschacheinzelmeisterschaft in den Klassen U14 und U18. Diese sind offen und werden in einem gesonderten Turnier ausgespielt. Näheres regeln die Ausschreibungen.

§5 Mannschaftskämpfe

1. Ligabetrieb

1.1 Allgemeines

1.1.1 Leitung und Termine

Die Jugendlandesliga (JLL) ist die höchste, die Jugendverbandsliga (JVL) die zweit höchste Liga in Schleswig-Holstein. Die JLL und JVL werden vom Spielleiter Mannschaft geleitet, der zu Beginn der Saison für einzelne Gruppen Spielleiter einsetzen kann. Der Spielleiter Mannschaft setzt die Spieltermine nach den Vorgaben der Jugendbundesliga fest.

1.1.2 Mannschaftsmeldung

Alle für die JLL und JVL berechtigten Vereine melden dem Spielleiter Mannschaft bis zum 30. Juni ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der entsprechenden Liga. Die Vereinsjugendwarte melden dem Spielleiter Mannschaft bis zum 31. August die Reihenfolge der Mannschaftsmitglieder, wobei die Erstgenannten entsprechend der Anzahl der Bretter in der jeweiligen Liga die Stammspieler sind, die Ersatzspieler schließen an.

Stammspieler verlieren während der laufenden Saison ihren Status nicht. Der Spielleiter Mannschaft muss unzulässige oder missbräuchliche Mannschaftsmeldungen korrigieren. Die Rangliste der Vereine und die zuständigen Gruppenleiter werden vor der ersten Runde den teilnehmenden Mannschaften schriftlich mitgeteilt.

Die Auslosung der Runden erfolgt öffentlich. Wünsche der Vereine sollen wenn möglich berücksichtigt werden. Stammspieler einer Mannschaft dürfen in gleichrangigen oder tieferen Ligen kein weiteres Mal gemeldet werden. Ersatzspieler sind von dieser Regelung ausgenommen.

Ersatzspieler haben sich festgespielt, sobald sie mehr als zweimal für eine Mannschaft in einer höheren Liga gemeldet worden sind. Bei mehreren Mannschaften eines Vereins in einer Liga gilt zusätzlich, dass ein Ersatzspieler nach einmaliger Meldung, nur noch in dieser Mannschaft spielberechtigt ist. Maßgebender Tag für die Festspielung ist der Spieltag an dem der Spieler zum dritten Mal nominiert wurde. Die Mannschaftsführer haben sich vor jeder Runde zu vergewissern, dass die Aufstellung in Übereinstimmung mit der Rangliste erfolgt.

Die Brettfolge darf während der Saison nicht geändert werden. Ein Verein kann jederzeit Spieler beim Spielleiter Mannschaft nachmelden. Die Spieler können eingesetzt werden, wenn die Nachmeldung bestätigt worden ist. Der Spielleiter informiert den nächsten Gegner. Es ist die Spielerpassordnung des DSB zu beachten.

1.1.3 Freiplätze

1.1.3.1. Jugendlandesliga

Gibt es nach dem 30.06. freie Plätze in der Jugendlandesliga so entscheidet der Vorstand der SJSH über einen Modus der Vergabe der restlichen Plätze.

1.1.3.2. Jugendverbandsliga

Vereine können bis zum 30. Juni Freiplatzanträge stellen. Wenn es mehr Anträge als freie Plätze in der Liga gibt, kann der Spielleiter Mannschaft Stichkämpfe ansetzen."

1.1.4 Es gilt folgende Wertung:

Für mehr als die Hälfte der möglichen Brettpunkte: 2 Mannschaftspunkte

Für die Hälfte der möglichen Brettpunkte: 1 Mannschaftspunkt

Für weniger als die Hälfte der möglichen Brettpunkte: 0

Mannschaftspunkte

Definition:

Die möglichen Brettpunkte beziehen sich auf der in der jeweiligen Liga generellen Bretteranzahl.

Bei Gleichstand der Mannschaftspunkte entscheidet:

· die Brettpunktzahl

· danach der Kampf der beiden Mannschaften gegeneinander

· danach die Berliner Wertung, des Kampfes der beiden

Mannschaften gegeneinander

· danach das Los

1.1.5 Spielweise

Eine Mannschaft gilt mit der Hälfte der möglichen Spielerzahl als angetreten. Beim Fehlen eines Spielers müssen die Ersatzspieler in der gemeldeten Reihenfolge unter Aufrücken der Mannschaftsmitglieder von unten angeschlossen werden. Erlaubt ist das Offenlassen einzelner Bretter, unter Namensnennung des nicht eingesetzten Spielers. Verliert der gleiche Spieler zum dritten Mal oder mehr während der Saison kampflos, so hat die Mannschaft an allen tieferen Brettern automatisch verloren. Eine Nennung kann entfallen, wenn es sich um die Bretter hinter dem letzten Spielenden handelt. Lassen beide Mannschaften das gleiche Brett offen, so wird dieses Brett für den Kampf mit kampflosem 0:0 gewertet. Jeder Jugendliche darf in jeder terminlich gleich angesetzten Runde nur einmal eingesetzt werden.

1.1.6 Nichtantritt

Tritt eine Mannschaft schuldhaft nicht an, verliert sie den Kampf an allen Brettern. Ein schuldhafter Nichtantritt zieht eine Buße von € 50,- nach sich. Tritt eine Mannschaft mehr als zweimal schuldhaft nicht an, so scheidet sie aus der Spielklasse aus und ist der erste Absteiger. 

1.1.7 Rücktritt

Treten Mannschaften zurück, so werden, falls weniger als die Hälfte der zu spielenden Kämpfe beendet sind, deren bisherige Ergebnisse annulliert. Sind die Hälfte oder mehr der Kämpfe beendet, gewinnen die restlichen Gegner an allen Brettern. Tritt eine Mannschaft während der Punktspielrunde zurück, so ist sie erster Absteiger. Ein Rücktritt zieht ein Bußgeld von € 50,- nach sich.

1.1.8 Bedenkzeit

Die Bedenkzeit beträgt für die ersten 40 Züge zwei Stunden pro Spieler und anschließend für den Rest der Partie 30 Minuten.

1.1.9 Verlegungen

1.1.9.1

Ein Recht auf Verlegung besteht nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Einsatz von Spielern im Auftrag des Landes oder höheren Gremien, Witterungsbedingungen). Hier kann der Spielleiter einen neuen Termin ansetzen. Ansonsten kann ein Kampf nur verlegt werden, wenn beide Parteien einverstanden sind und der neue Spieltermin vereinbart wurde.

1.1.9.2

Anträge auf Verlegung müssen schriftlich mindestens 3 Tage vor dem angesetzten Kampf, beim vorverlegten Kampf vor dem neuen Termin dem Spielleiter zur Genehmigung vorgelegt werden. Hierbei ist der von beiden Parteien genehmigte Termin anzugeben.

1.1.9.3

Verlegte Kämpfe müssen vor der nächsten Runde gespielt werden, es sei denn, der Spielleiter genehmigt einen anderen Termin.

1.1.9.4

Die letzte Runde kann nur vorgespielt werden.

1.1.9.5

Mannschaftskämpfe, die ohne Genehmigung verlegt werden, können mit 0:0 gewertet werden.

1.1.9.6

Nicht ortsnahe Verlegungen des Spiellokals sind vom Spielleiter zu genehmigen.

1.1.10 Meldungen der Spielberichte

1.1.10.1

Die Spielergebnisse sind am Spieltag bis 18:00 Uhr bei dem zuständigen Spielleiter zu melden. Dies gilt auch für verlegte Mannschaftskämpfe.

1.1.10.2

Sollte der Termin überzogen werden, ist der Spielleiter berechtigt, die meldepflichtigen Mannschaften mit einer Buße von € 10,- zu belegen.

1.1.10.3

Spielberichtskarten sind für die laufende Saison im Vereinsheim der Heimmannschaft zu verwahren und in Streitfällen innerhalb von 3 Tagen per Fax, auf dem Postweg oder eingescannt per E-Mail an den Spielleiter zu senden.

1.1.11 Einsprüche und Proteste

Bei Mannschaftskämpfen müssen alle Einsprüche und Proteste binnen 7 Tagen nach Veröffentlichung an den Spielleiter Mannschaft schriftlich oder per E-Mail mit Begründung eingereicht werden. Dieser entscheidet in 1. Instanz, soweit er nicht selbst beteiligt war. Gegen die Entscheidung des Spielleiters Mannschaft kann unter gleichzeitiger Einzahlung der Protestgebühr von € 25 auf das Konto der Schachjugend Schleswig-Holstein innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Entscheidung schriftlich Einspruch beim Vorstand der Schachjugend Schleswig-Holstein über die Anschrift des 1. Vorsitzenden erhoben werden. Bei Ablehnung verfällt die Protestgebühr, bei Stattgabe oder teilweiser Stattgabe wird sie erstattet. Gegen die Entscheidung des Vorstandes der Schachjugend Schleswig-Holstein besteht Einspruchsmöglichkeit beim Schiedsgericht der Schachjugend Schleswig-Holstein. Proteste haben keine aufschiebende Wirkung.

1.1.12 Fehler beider Mannschaftsaufstellung

Bretttausch zieht den Verlust der Partien aller zu tief eingesetzten Spieler nach sich. Ein Spieler ist dann zu tief eingesetzt, wenn über ihm ein Spieler mit einer höheren Ranglistennummer eingesetzt ist.

Der Einsatz eines nicht für die Mannschaft berechtigten Spielers zieht den Verlust der Partie des betreffenden Spielers, sowie der Partien aller unter ihm eingesetzten Spieler nach sich. Die Aufstellung von nicht für den Verein spielberechtigten Spielern (Verstoß gegen die Spielerpass-Ordnung) hat den Verlust sämtlicher Partien dieser Mannschaft zur Folge.

1.2 Ergänzende Bestimmungen für die Jugendlandesliga

1.2.1 Modus

Die JLL spielt in einfacher Punktrunde mit zehn Mannschaften den Jugendmannschaftsmeister von Schleswig-Holstein aus. In der JLL gilt die gleiche Brettanzahl bzw. -besetzung wie in der Jugendbundesliga Nord (JBLN).

1.2.2 Auf- und Abstieg

Der Sieger der JLL steigt in die JBLN auf. Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, geht dieses an die nächstplatzierte über, sofern diese keinen Abstiegsrang belegt. Anderenfalls entscheidet der Vorstand. Es steigen so viele Mannschaften ab, wie es Verbandsligen gibt. Steigen aus der JBLN mehr Mannschaften ab als auf, so erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der JLL entsprechend. Die letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem Fall ab. Mannschaften, die in der JBLN spielen, können nicht gleichzeitig an der JLL teilnehmen.

1.2.3 Ergänzungen zu den Mannschaftsmeldungsbestimmungen

Es darf kein Spieler vor einem 200 DWZ-Punkte höheren Spieler gemeldet werden. Es gilt die letzte DWZ-Liste des DSB, die im Juli veröffentlicht wird. Nachgemeldete Spieler müssen vor dem mit der nächst tieferen DWZ gemeldet werden. Es gilt die aktuelle DWZListe des DSB. Der Spielleiter Mannschaft ist berechtigt, aufgrund eines begründeten Antrages Ausnahmeregelungen zu treffen.

1.2.4 Freilassen von Brettern

Das Freilassen der ersten 3 Bretter zieht eine Geldbuße von € 15,- (Brett

1), € 10,- (Brett 2), € 5 (Brett 3) nach sich.

1.3 Ergänzende Bestimmungen für die Jugendverbandsliga

1.3.1 Modus

In der JVL spielen bis zu zwanzig Mannschaften. Gibt es mehr als zehn Mannschaften in der JVL, so werden diese gleichmäßig in zwei gleichberechtigte Staffeln aufgeteilt. Die Staffeln werden nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt.

1.3.2 Auf- und Abstieg

Aus jeder JVL steigt der Sieger in die JLL auf. Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, geht dieses an die nächstplatzierte über, sofern diese keinen Abstiegsrang belegt. Anderenfalls entscheidet der Vorstand. Die drei letztplatzierten Mannschaften einer Staffel steigen in die entsprechenden Bezirke ab. Steigen mehrere Mannschaften aus der JLL in die JVL ab, so erhöht sich die Zahl der Absteiger in der JVL entsprechend. Wird in der JVL ein Platz frei, weil keine Mannschaft aus der JLL in die JVL abgestiegen ist, so verbleibt der beste Absteiger in der JVL. Ggf. werden Stichkämpfe zwischen den beiden achtplazierten Mannschaften der JVL ausgetragen. Wird mit weniger als zehn Mannschaften in der JVL gespielt, so gibt es entsprechend weniger Absteiger. Die letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem Fall ab.

1.3.3 Ergänzungen zu den Meldebestimmungen

Jeder Bezirk meldet bis zum 30.6. seinen Aufsteiger an den Spielleiter  Mannschaft. In der Jugendverbandsliga besteht eine Mannschaft aus 4 Spielern.

1.3.4 Freilassen von Brettern

Das Freilassen der ersten 2 Brettern zieht eine Geldbuße von € 10,- (Brett 1) und € 5,- (Brett 2) nach sich.

1.3.5.

Bußgelder die während der laufenden Saison aus den verschiedensten Gründen erhoben wurden, sind vor Ablauf der laufenden Saison zu zahlen. Wird im Ergebnis der letzen gespielten Runde ein Bußgeld erhoben, so ist dies bis zum 30.06. des laufenden Jahres zu zahlen. Kommt ein Verein dem nicht nach, entscheidet der Turnierleiter über Sanktionen gegen den betreffenden Verein.

Sanktionen können sein:

· ein erhöhtes Bußgeld bei Friststellung von 14 tagen

· der Zwangsabstieg aus der jeweiligen Liga

· nicht Berücksichtigung in den Ligen

1.4 Ergänzende Bestimmungen für den Jugendmannschaftspokal

1.4.1 Spielweise

Der Landesmannschaftspokal wird im K.O.-System ausgetragen. Die erste Runde wird zentral an einem Ort ausgetragen, alle weiteren Runden werden in Heim- und Auswärtsspielen bestritten. Ab der zweiten Runde wird für schuldhaftes Nichtantreten im Sinne des §5 Absatz 1.1.6 der Jugendturnierordnung ein Bußgeld in Höhe von 50,- € erhoben. Er ist offen für alle im Landesverband organisierten Vereine. Jeder Verein darf beliebig viele Mannschaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus 4 Jugendlichen. Es ist muss eine aktive Spielgenehmigung für den Verein vorliegen. Die Spielerpassordnung des DSB ist zu beachten. Wurde ein Spieler in einer Mannschaft eingesetzt, darf er in einer späteren Runde in keiner anderen Mannschaft mehr eingesetzt werden. Die Mannschaftsaufstellung innerhalb einer Mannschaft kann von Runde zu Runde wechseln die erst genannte Mannschaft / Heimmannschaft hat am ersten und vierten Brett schwarz, die zweit genannte Mannschaft / Gastmannschaft hat am zweiten und dritten Brett schwarz.

Die Termine für den Mannschaftspokal sollen möglichst auf einen Samstag fallen.

1.4.2 Bedenkzeit

Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler und Partie:

2 Stunden / 40 Züge, 30 Minuten für den Rest

1.4.3 Wertung eines Pokalspiels

Es gilt folgende Wertung:

· Erreichte eine Mannschaft 2,5 Brettpunkte so hat sie gewonnen

Bei Gleichstand der Brettpunkte entscheidet:

· die Berliner Wertung

· danach Blitzvergleich mit vertauschten Farben

· danach die Berliner Wertung aus dem Blitzvergleich sollte es danach immer noch keine Entscheidung geben

· wird der Blitzvergleich mit jeweils vertauschten Farben wiederholt

§ 6 Spielregeln und Spielweisen

Soweit diese Turnierordnung nichts anderes aussagt, gelten die Regeln des Weltschachbundes (FIDE). Es gilt ferner die Turnierordnung des SVSH. Weitergehend gelten entsprechend die Turnierordnungen der DSB bzw. der DSJ. § 7 Verstöße gegen die Turnierordnung

1. Im Spielbetrieb können zusätzlich folgende Ordnungsmaßnahmen ergehen:

1. durch den Schiedsrichter:

a. Ermahnung

b. Verwarnung

c. Verweis

d. Zeitstrafen

e. Annullierung von Spielergebnissen und Anordnung von

Wiederholungspartien

f. Erkennung auf Verlust von Partien

g. Ausschluss von der laufenden Runde

h. Anordnung, den Spielraum zu verlassen

i. Anordnung, den Zuschauerraum zu verlassen

2. durch den Turnierleiter über Nr. 1 hinaus:

a. Punktabzug

b. Geldbußen bis zu € 25

c. Ausschluss von der laufenden Veranstaltung

3. durch den Landesspielleiter über Nr. 1 und 2 hinaus

a. Geldbußen bis zu € 500

b. Spielsperren für die Dauer von bis zu zwei Jahren

c. Zwangsabstieg.

4. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist einzuhalten. Die Entscheidungen sind hinsichtlich des festgestellten Sachverhaltes, der Notwendigkeit der Maßnahme und der Abwägungen zur Art der Maßnahme schriftlich zu begründen. Auf die schriftliche Begründung kann bei Maßnahmen nach Nr.1 verzichtet werden, wenn der Betroffene die Maßnahme akzeptiert. In diesem Fall ist ein kurzer Bericht zu den Turnierunterlagen zu nehmen.

§ 8 Einsprüche und Proteste

1. Proteste gegen Entscheidungen des Gruppenleiters müssen spätestens 10 Tage nach der Feststellung des strittigen Grundes beim Spielleiter Mannschaft eingelegt werden. Über einen Protest entscheidet der Spielleiter Mannschaft in erster Instanz. Hat dieser selbst den strittigen Grund herbeigeführt, leitet er den Protest unverzüglich an den Vorsitzenden weiter. Proteste gegen Entscheidungen des Spielleiters Mannschaft können innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des strittigen Grundes beim Vorsitzenden eingelegt werden, dieser führt eine Entscheidung des Vorstands herbei. Ein Protest gilt als ordnungsgemäß eingelegt, wenn er eine schriftliche Begründung enthält und eine Protestgebühr von € 25,-- beigefügt ist. Dies ist durch einen Scheck oder die Kopie des Einzahlungsbelegs oder der Überweisung bei Einreichung des Protests nachzuweisen. Wird der Protest abgelehnt, verfällt die Protestgebühr zugunsten der SJSH, anderenfalls wird sie zurückerstattet.

2. Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Beendigung des Turniers können Proteste nicht mehr eingebracht werden.

3. Gegen die Entscheidung des Jugendvorstandes besteht innerhalb von 10 Tagen Einspruchsmöglichkeit beim Schiedsgericht der SJSH. Dessen Kosten trägt der Berufungsführer, wenn er unterliegt.

§ 9 Änderungen der Turnierordnung

Die Turnierordnung kann durch Beschluss der Jugendversammlung oder durch einen einstimmigen Beschluss des Jugendvorstandes mit Zustimmung aller Bezirksjugendwarte geändert werden. Alle Änderungen müssen umgehend im Verbandsorgan "Schach in Schleswig-Holstein" veröffentlicht werden.

§ 10 Fristen, Termine

Soweit es nach dieser Turnierordnung auf Fristen und Termine ankommt, ist der Poststempel bzw. Eingangsdatum des Mailservers maßgebend.